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    Vielen Dank!

    Es ist immer wieder schön zu sehen, wie hilfsbereit die Menschen sind, wenn sie wissen, wohin ihre Unterstützung geht.

    20210130 U. NießUlrike Nieß
    Vorsitzende des Stiftungsvorstands

    Stiftung Villa Auguste

    Selbstverpflichtung

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    Im Interesse der Spender und Zustifter hat sich die Stiftung Hospiz Villa Auguste eine Selbstverpflichtung auferlegt.

    Die Rechnungsabschlüsse werden von einem unabhängigen Rechnungsprüfer geprüft, und es wird eine innere Revision durchgeführt. Geprüft werden die Organisationsabläufe, der wirtschaftliche Mitteleinsatz sowie die satzungsgemäße Spendenverwendung und -verwaltung.

    Die Selbstverpflichtung der Stiftung umfasst u.a.:

    • die ordnungsgemäße Buchführung und Rechnungslegung
    • die Prüfung der Rechnungslegung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer
    • die Veröffentlichung des Jahresabschlusses samt seiner Erläuterungen
    • die Einhaltung steuerlicher Grundsätze
    • die Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beim Einsatz der Spendengelder
    • keine Mitglieder-, Spenden- oder sonstige Werbung auf Provisionsbasis mit Erfolgsprämien oder Erfolgsbeteiligung in irgendeiner Form
    • keine Einflussnahme auf die Entscheidung zur Spende
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